BG-Heilverfahren – Versorgung bei Arbeits- und Wegeunfällen

Was ist das D-Arzt-Verfahren? 

Als zugelassener D-Arzt (Arzt im Verletzungsartenverfahren) sind wir berechtigt, Versicherte nach Arbeits- und Wegeunfällen im Auftrag der zuständigen Berufsgenossenschaft zu behandeln. Das berufsgenossenschaftliche Heilverfahren (BG-Heilverfahren) stellt sicher, dass Verletzte schnell und umfassend versorgt werden – ohne die üblichen Wartezeiten. 

 

Wann kommen Sie zu uns? 

• Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall 

• Bei Verletzungen, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen 

• Bei Nachsorge nach BG-Behandlungen in der Klinik 

• Bei chronischen Berufskrankheiten des Bewegungsapparates 

 

So funktioniert die Abwicklung 

Im Verletzungsfall können BG-Patienten ohne Voranmeldung in unsere Akutsprechstunde kommen. Sie benötigen keinen Überweisungsschein. Bringen Sie bitte mit: Ihren Personalausweis, den Namen Ihres Arbeitgebers sowie – falls vorhanden – eine Durchgangsarzt-Zuweisung oder BG-Mitteilung. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft. Für Sie als Versicherter entstehen keine Kosten. 

Für Arbeitgeber im Einzugsgebiet 

Wir stehen als verlässliche D-Arzt-Praxis für Unternehmen im nördlichen Großraum Hannover zur Verfügung. Wenn Sie als Arbeitgeber eine feste Anbindung für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Arbeitsunfällen suchen, sprechen Sie uns gerne direkt an. Wir sind auch für Betriebsärzte und HR-Verantwortliche ansprechbar.